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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Mit der Erteilung von Dienstanweisungen, egal unter welcher Sanktion, wird der Sorgfaltspflicht des Zulassungsbesitzers gemäß § 103 Abs 1 KFG nicht Genüge getan, es bedarf hiezu vielmehr der begleitenden Maßnahme eines wirksamen Kontrollsystems (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030202.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018