RS Vwgh 1989/11/7 87/07/0160

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987070160.X03

Im RIS seit

07.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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