RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0158

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs3;
EStG 1972 §17 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 149;

Rechtssatz

Neben einem Werbungskostenpauschbetrag können ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung keine weiteren Werbungskosten berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140158.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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