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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0205 E 2. Dezember 1983 RS 1Stammrechtssatz
War der Bescheid - wie sich aus diesem in Verbindung mit dem bezüglichen Postrückschein ergibt - für "Herrn Friedrich L (den Bf) zu Hd "Herrn Rechtsanwalt Dr. Wilhelm H." bestimmt, so wurde ein allfälliger Zustellmangel, selbst wenn die Vollmacht an den RA - an welchen die Zustellung zunächst erfolgte - inzwischen erloschen wäre, durch die Ausfolgung des Bescheides an den Bf gem § 7 Zustellgesetz saniert, da das bezügliche Schriftstück nach der oben dargestellten Zustellverfügung jedenfalls auch für den Bf als Empfänger bestimmt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110243.X02Im RIS seit
07.11.1989