RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1989
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 lita;
KDV 1967 §34 Abs1 litc;

Rechtssatz

Eine bestimmte Erkrankung kann nicht gleichzeitig unter die Tatbestände nach lit a und lit c des § 34 Abs 1 KDV subsumiert werden, weil der Tatbestand nach lit c als der speziellere (zufolge des Kriteriums "bei denen es zu unvorhersehbaren Bewusstseinsstörungen oder Bewusstseinstrübungen kommt") jenen nach der lit a ausschließt (hier: insulinpflichtiger Diabetes mellitus).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110117.X02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten