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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1;Rechtssatz
Die Annahme der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen ist nicht nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer relevanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betreffenden auf Grund gesicherter medizinischer Kenntnisse feststeht, sondern auch dann, wenn dies mangels ausreichender Erfahrungen (noch) nicht der Fall sein sollte (hier: Zuckerkrankheit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110117.X04Im RIS seit
16.07.2007