RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0117

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Annahme der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen ist nicht nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer relevanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betreffenden auf Grund gesicherter medizinischer Kenntnisse feststeht, sondern auch dann, wenn dies mangels ausreichender Erfahrungen (noch) nicht der Fall sein sollte (hier: Zuckerkrankheit).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110117.X04

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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