RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0158

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
BAO §307 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 149;

Rechtssatz

Eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 307 Abs 2 BAO bei einer Maßnahme nach § 299 BAO ist unzulässig und auch durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verfassungsrechtlich geboten, weil sich diese Maßnahmen in Voraussetzungen und Wirkungen wesentlich unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140158.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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