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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §299;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 149;Rechtssatz
Eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 307 Abs 2 BAO bei einer Maßnahme nach § 299 BAO ist unzulässig und auch durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verfassungsrechtlich geboten, weil sich diese Maßnahmen in Voraussetzungen und Wirkungen wesentlich unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140158.X03Im RIS seit
11.07.2001