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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0053 E 20. Oktober 1987 RS 1Stammrechtssatz
Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, wenn von der Entziehungsbehörde einerseits an die Strafbehörde eine Note mit dem Ersuchen um Bekanntgabe des Ausganges des Strafverfahrens gerichtet wird, andererseits eine Auskunft betreffend die Vormerkungen eingeholt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110097.X01Im RIS seit
13.07.2007Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017