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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 litc idF vor 1985/101;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0300 E 11. Juni 1986 VwSlg 12168 A/1986 RS 2Stammrechtssatz
Kann eine bestimmte Medikation bei einer epileptischen Erkrankung das Auftreten von Bewusstseinsstörungen oder -trübungen wirksam verhindern, ohne gleichzeitig Nebenwirkungen hervorzurufen, die das verkehrsrelevante Verhalten beeinträchtigen, so darf die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht verneint werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110117.X03Im RIS seit
16.07.2007