RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0117

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litc idF vor 1985/101;
KFG 1967 §64 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0300 E 11. Juni 1986 VwSlg 12168 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Kann eine bestimmte Medikation bei einer epileptischen Erkrankung das Auftreten von Bewusstseinsstörungen oder -trübungen wirksam verhindern, ohne gleichzeitig Nebenwirkungen hervorzurufen, die das verkehrsrelevante Verhalten beeinträchtigen, so darf die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht verneint werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110117.X03

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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