RS Vwgh 1989/11/8 89/13/0072

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §58;

Rechtssatz

Das Verfahren gegen den Bescheid der FLD, mit dem die Rückstandsanzeige eines Finanzamtes aus der BRD über Abgabenschuldigkeiten anerkannt und für vollstreckbar erklärt wurde, wobei sich die Vollstreckungsmaßnahmen auf Sicherungsmaßnahmen zu beschränken hatten, ist als gegenstandslos zu erklären und einzustellen, wenn das Finanzamt aus der BRD das Sicherstellungsersuchen zurücknimmt und im Sicherstellungsverfahren keine exekutiven Maßnahmen in die Wege geleitet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989130072.X01

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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