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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §4;Rechtssatz
Wurde ein anerkannter Konventionsflüchtling wegen eines mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens (hier: 10 Jahre wegen erpresserischer Entführung) rechtskräftig verurteilt, so kann die Behörde ohne Würdigung des sonstigen Vorlebens des Verurteilten davon ausgehen, dass er eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010208.X01Im RIS seit
07.12.2006