RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0208

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §4;
FlKonv Art33 Abs1;
FlKonv Art33 Abs2;

Rechtssatz

Wurde ein anerkannter Konventionsflüchtling wegen eines mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens (hier: 10 Jahre wegen erpresserischer Entführung) rechtskräftig verurteilt, so kann die Behörde ohne Würdigung des sonstigen Vorlebens des Verurteilten davon ausgehen, dass er eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010208.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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