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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/15,16; S 270;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass die rechtliche Relevanz des Beschwerdepunktes darin besteht, dass der VwGH bei seiner Prüfung des angefochtenen Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit den Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes nicht überschreiten darf.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130012.X01Im RIS seit
04.07.2006