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L44106 Feuerpolizei Kehrordnung SteiermarkNorm
KehrO Stmk 1985 §4 Abs1 litb;Rechtssatz
Bei einer Unterlassung nach § 4 Abs 1 Stmk KehrO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Es liegt auf der Hand,dass das Gebot, den Kehrplan am Beginn des Kalenderjahres zu übergeben oder anzuschlagen, verletzt ist, wenn diesem nicht schon spätestens in den ersten Wochen des Jahres entsprochen wurde.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060103.X01Im RIS seit
09.11.1989