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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Hat eine Behörde Bedenken hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung eines Grundbieters, so hat sie Erhebungen durchzuführen; sie darf nicht Zweifelsfragen als Formmängel behandeln und bei Unterlassung der "Mängelbehebung" eine Berufung nach § 13 Abs 3 AVG zurückweisen. (Hinweis auf E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984)
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060064.X02Im RIS seit
14.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015