RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0093

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Veröffentlicht am 10.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wird eine Wiedereinsetzung wegen einer Fehlleistung eines Boten begehrt, so kann es dahingestellt bleiben, ob eine Verletzung der Überwachungspflicht des Wiedereinsetzungswerbers als minderer Grad des Versehens zu qualifizieren ist, weil es darauf im Zusammenhang mit der hier maßgebenden Regelung des § 71 Abs 1 lit a AVG - anders als etwa nach § 46 Abs 1 VwGG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Hinweis E VfGH 27.2.1985, G 53/83, G 57/83, G 75/74, G 116/84, VfSlg 10367) - nicht ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180093.X04

Im RIS seit

15.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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