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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Wird eine Wiedereinsetzung wegen einer Fehlleistung eines Boten begehrt, so kann es dahingestellt bleiben, ob eine Verletzung der Überwachungspflicht des Wiedereinsetzungswerbers als minderer Grad des Versehens zu qualifizieren ist, weil es darauf im Zusammenhang mit der hier maßgebenden Regelung des § 71 Abs 1 lit a AVG - anders als etwa nach § 46 Abs 1 VwGG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Hinweis E VfGH 27.2.1985, G 53/83, G 57/83, G 75/74, G 116/84, VfSlg 10367) - nicht ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180093.X04Im RIS seit
15.01.2008Zuletzt aktualisiert am
07.09.2018