RS Vwgh 1989/11/10 89/17/0202

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Veröffentlicht am 10.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §35 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 401;

Rechtssatz

Aus dem Erkenntnis geht hervor, dass der VwGH in den Entscheidungsgründen für die Abweisung einer Beschwerde gemäß § 35 Abs 1 VwGG auch auf den Inhalt der vom VfGH mit der Abtretung der Beschwerde an den VwGH übermittelten Verwaltungsakten der belangten Behörde Bezug nehmen darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170202.X01

Im RIS seit

10.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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