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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 401;Rechtssatz
Aus dem Erkenntnis geht hervor, dass der VwGH in den Entscheidungsgründen für die Abweisung einer Beschwerde gemäß § 35 Abs 1 VwGG auch auf den Inhalt der vom VfGH mit der Abtretung der Beschwerde an den VwGH übermittelten Verwaltungsakten der belangten Behörde Bezug nehmen darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170202.X01Im RIS seit
10.11.1989