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L37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer VorarlbergNorm
F-VG 1948 §8 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 401;Rechtssatz
Ausführungen zur Ermittlungspflicht der Behörde über den Verbrauchsort (Hinweis E 10.11.1989, 87/17/0128) unter Anführung, daß der Unterschied zwischen der Rechtslage in NÖ und in Vlbg nur darin besteht, daß in Vlbg eine gesetzliche Vermutung über den Verbrauch von Getränken am Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht an den Letztverbraucher besteht, während dies in NÖ nicht der Fall ist. Diese Besonderheit hat jedoch lediglich zur Folge, daß in Vlbg bei der Führung eines allfälligen Gegenbeweises Glaubhaftmachung nicht genügt. Daraus folgt jedoch nicht, daß für den Fall des gelungenen Beweises durch den Abgabepflichtigen die Pflichten der Abgabenbehörden in Vlbg geringere bzw andere wären als in NÖ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170149.X01Im RIS seit
15.05.2001