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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die vom VwGH allein zu überprüfende Schlüssigkeit einer Beweiswürdigung (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053) ist nicht deshalb zu verneinen, weil ein Sachverständiger auf Grund medizinischer Tatsachen einen Schluss "mit größter Wahrscheinlichkeit" zieht (Hinweis E 12.12.1982, 81/08/0035; hier:
Fahrunfähigkeit).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180115.X01Im RIS seit
08.10.2007