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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 400;Rechtssatz
Hat der AbgPfl bei seinen Selbstbemessungen die Bemessungsgrundlage nicht um Beträge (für Schwund, Bruch und Eigenverbrauch) gemindert bzw repräsentieren die angegebenen Beträge nicht den entsprechenden Wert dieser Minderungsposten, so ist es nach § 144 Abs 1 OÖ LAO Aufgabe der Beh, soweit sie die Minderungsposten nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Daß der AbgPfl selbst berechtigt gewesen wäre, in seinen Selbstbemessungen die Bemessungsgrundlagen um diese Beträge zu mindern, dies aber in der angemessenen Höhe unterlassen hat, ändert nichts, weil § 149 Abs 2 OÖ LAO eine bescheidmäßige Abgabenfestsetzung ua dann zuläßt, wenn sich die Selbstbemessung als nicht richtig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170228.X02Im RIS seit
10.11.1989