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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §51 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:87/10/0155 E 28. März 1988 VwSlg 12690 A/1988;Rechtssatz
Es ist keineswegs auszuschließen, dass die Installierung einer Abgasreinigungsanlage und die dadurch bewirkte beträchtliche Minderung des Ausstoßes zu chlorhaltigen Abgasinhaltsstoffen für das Vorliegen bzw Nichtvorliegen der gemäß § 51 Abs 1 ForstG wesentlichen Kriterien bedeutsam sein kann. Es bedarf bei dieser erheblich verminderten Anzahl an Probepunkten mit Überscheitungen des Grenzwertes (hier: 7 gegenüber 24) sachverständig abgesicherter Ausführungen dahingehend, aus welchen Gründen ungeachtet dieser beachtlichen Reduzierung der Anzahl der festgestellten Grenzwertüberschreitungen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nach Meinung der Behörde eine Gefährdung der Waldkultur anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100110.X04Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019