RS Vwgh 1989/11/13 89/10/0110

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Veröffentlicht am 13.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:87/10/0155 E 28. März 1988 VwSlg 12690 A/1988;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0653/54 E 13. April 1955 VwSlg 3706 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die belangte Behörde ist an die in dem Erkenntnis des VwGH zum Ausdruck gekommenen Rechtsmeinungen im Zusammenhalt mit dem von ihr angenommenen Sachverhalt gebunden, und zwar unbeschadet des Umstandes, dass nur eine von diesen Rechtsmeinungen den Grund für die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gebildet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100110.X02

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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