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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §174 Abs4 lita;Rechtssatz
Dem Besch muss bei einer Übertretung des § 174 Abs 4 lit a iVm § 33 Abs 2 lit c ForstG vorgeworfen werden zu Erholungszwecken Wiederbewaldungsflächen, "deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat" benützt zu haben, widrigenfalls es dem Spruch des Bescheides, an einem normativen Abspruch über ein dem Besch konkret zur Last gelegtes Verhalten mangelt, das dem von der belangten Behörde als verwirklicht angesehenen Tatbestand (§ 174 Abs 4 lit a iVm § 33 Abs 2 lit c ForstG) subsumiert werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100120.X01Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010