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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP14 Abs2 Z8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 446;Rechtssatz
Der nach § 64 Abs 2 KFG zu erbringende Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist kein Zeugnis, das aus gesundheitspolizeilichen Gründen von der Kraftfahrbehörde verlangt wird. Das ergibt sich schon daraus, dass mittels dieses Zeugnisses nur die Teilnahme an der Unterweisung, nicht aber eine die Gesundheit von Personen oder Tieren betreffende Tatsache bekundet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150107.X05Im RIS seit
19.03.2001