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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Vorgeschichte:87/10/0155 E 28. März 1988 VwSlg 12690 A/1988;Rechtssatz
Das Verhältnis, in dem § 51 Abs 1 ForstG einerseits und die Abs 2 und Abs 3 dieses Paragraphen anderseits zueinander stehen - Leistungsbescheide nach diesen Normen haben einen Feststellungsbescheid nach jener Norm zur unabdingbaren Voraussetzung (Hinweis E 28.3.1988, 87/10/0155) - macht deutlich, dass einem solchen Feststellungsbescheid der jeweils aktuelle, im Zeitpunkt seiner Erlassung bestehende Sachverhalt zu Grunde zu legen ist, kann doch sinnvollerweise nur dieser und nicht ein in der Vergangenheit liegender (und damit unter Umständen überholter) die Basis für die genannten Leistungsbescheide bilden.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100110.X03Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019