RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0143

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §55 Abs1;

Rechtssatz

Dass ein Amtssachverständiger mit der selbstständigen Vornahme eines Augenscheines betraut werden kann, ergibt sich eindeutig aus § 55 Abs 1 Satz 2 AVG.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050143.X04

Im RIS seit

28.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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