RS Vwgh 1989/11/14 88/04/0243

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;
VwRallg impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0273/75 E 28. Mai 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Als Auflage ist jede Vorschreibung zu verstehen, durch die Gefährdungen iS des § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1973 ausgeschlossen und Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen iS des § 74 Abs 2 Z 2 - 5 GewO 1973 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040243.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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