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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist Gegenstand eines Verwaltungsstrafverfahrens die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 3 oder Z 4 GewO, so schließt eine Verfolgungshandlung, die in Ansehung des Tatbestandselementes "(ohne die) erforderliche Genehmigung" auf den Sachverhalt einer Gefährdung der Nachbarn abgestellt wurde, nicht die Verfolgung eines die Auswirkungen der Betriebsanlage auf die Kunden betreffenden Sachverhaltes in sich.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040107.X03Im RIS seit
13.03.2007