RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0143

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §14 Abs1 lita;
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §4 Abs1 lita;
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §4 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Auffassung, dass ein Landwirt und Gastwirt grundsätzlich berechtigt sei, Gerätschaften auf seinem Grundstück zu lagern, ohne Sorge dafür tragen zu müssen, dass diese Gerätschaft nicht Rost ansetzt, trifft nur insoweit zu, als hiermit die mangelnde Pflege nicht zur Verwahrlosung im Sinne des § 4 Abs 1 lit b des Krnt OrtsbildpflegeG wird. Auf die Funktionstüchtigkeit der Geräte kann es in diesem Zusammenhang nicht ankommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050143.X02

Im RIS seit

28.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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