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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §10;Rechtssatz
Ein erstinstanzlicher Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten an den Eigentümer der maßgeblichen Baulichkeit zum Zeitpunkt dieses Auftrages kann durch einen Eigentumswechsel im Zuge des Berufungsverfahrens nicht aufgehoben werden; ebenso wenig wird dadurch der Verlust der Parteistellung bewirkt (Hinweis E VS 6.6.1989, 84/05/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050133.X01Im RIS seit
27.03.2007