RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0133

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §10;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein erstinstanzlicher Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten an den Eigentümer der maßgeblichen Baulichkeit zum Zeitpunkt dieses Auftrages kann durch einen Eigentumswechsel im Zuge des Berufungsverfahrens nicht aufgehoben werden; ebenso wenig wird dadurch der Verlust der Parteistellung bewirkt (Hinweis E VS 6.6.1989, 84/05/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050133.X01

Im RIS seit

27.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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