RS Vwgh 1989/11/14 89/04/0088

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §81 Abs1;

Rechtssatz

Für wirtschaftliche Überlegungen, nämlich inwiefern auf der Grundlage des § 77 Abs 1 GewO vorzuschreibende Maßnahmen betriebswirtschaftliche Auswirkungen haben und welche regionalpolitische Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsplatzsituation auftreten, besteht bei Anwendung der Bestimmung des § 77 Abs 1 GewO (auch im Anwendungsbereich des § 81 Abs 1 GewO) keine gesetzliche Grundlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040088.X03

Im RIS seit

16.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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