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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1984 §2 Z3 idF 1988/685;Rechtssatz
Nach § 34 Abs 4 WFG ist die Zurückzahlung der zu Unrecht empfangenen Wohnbeihilfe auch dann zu fordern, wenn irrtümlich in der Annahme, es liege eine geförderte Wohnung (und keine Mieteinheit eines Heimes) vor, Wohnbeihilfe geleistet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050147.X01Im RIS seit
27.03.2007