RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0147

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §2 Z3 idF 1988/685;
WFG 1984 §32 Abs1 idF 1988/685;
WFG 1984 §34 Abs4 idF 1988/685;

Rechtssatz

Nach § 34 Abs 4 WFG ist die Zurückzahlung der zu Unrecht empfangenen Wohnbeihilfe auch dann zu fordern, wenn irrtümlich in der Annahme, es liege eine geförderte Wohnung (und keine Mieteinheit eines Heimes) vor, Wohnbeihilfe geleistet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050147.X01

Im RIS seit

27.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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