RS Vwgh 1989/11/15 88/03/0141

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Veröffentlicht am 15.11.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a litd;

Rechtssatz

Eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung durch ein auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug kann auch dann gegeben sein, wenn neben dem gegenständlichen Parkplatz ein weiterer der gleichen Qualifikation besteht, der zum Zeitpunkt der Abschleppung nicht besetzt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030141.X03

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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