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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a litd;Rechtssatz
Eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung durch ein auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug kann auch dann gegeben sein, wenn neben dem gegenständlichen Parkplatz ein weiterer der gleichen Qualifikation besteht, der zum Zeitpunkt der Abschleppung nicht besetzt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030141.X03Im RIS seit
02.10.2006