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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Meldungsleger schon mehrmals dienstlich mit dem Besch zu tun hatten, ihm aber nicht immer etwas nachgewiesen werden konnte, vermag die Glaubwürdigkeit der Beamten nicht zu erschüttern (hier: Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030215.X01Im RIS seit
18.01.2007