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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Werden Führerschein und Fahrzeugpapiere noch für eine Amtshandlung benötigt, so kann in der Weigerung der Beamten, diese Papiere vor Abschluss der Amtshandlung herauszugeben (der Autolenker verlangte die Zurückgabe um sofort weiterfahren zu können) kein rechtswidriges Verhalten erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030056.X03Im RIS seit
13.12.2005