RS Vwgh 1989/11/15 87/03/0056

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Veröffentlicht am 15.11.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art131a;
KFG 1967 §102 Abs5 lita;
KFG 1967 §102 Abs5 litb;
StVO 1960 §97 Abs5;

Rechtssatz

Werden Führerschein und Fahrzeugpapiere noch für eine Amtshandlung benötigt, so kann in der Weigerung der Beamten, diese Papiere vor Abschluss der Amtshandlung herauszugeben (der Autolenker verlangte die Zurückgabe um sofort weiterfahren zu können) kein rechtswidriges Verhalten erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030056.X03

Im RIS seit

13.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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