RS Vwgh 1989/11/15 89/02/0143

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Veröffentlicht am 15.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
AVG §63 Abs4;

Rechtssatz

Ein Erfahrungssatz, kein "normaler" Mensch komme auf die Idee, von sich aus einen Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren abzugeben, ohne dazu von der Behörde überredet zu werden, ist dem VwGH fremd.

Schlagworte

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020143.X03

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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