Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 450;Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Auflösungsrechtes) ist nicht geeignet, die Entstehung eines Übereignungsanspruches auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160165.X05Im RIS seit
11.07.2001