RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0165

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Veröffentlicht am 16.11.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1053;
GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 450;

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Auflösungsrechtes) ist nicht geeignet, die Entstehung eines Übereignungsanspruches auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160165.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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