RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 185;

Rechtssatz

Die Anleitungspflicht erstreckt sich auf Verfahrenshandlungen und nicht darauf, der Partei Tatsachenbehauptungen in den Mund zu legen, die zu einer für sie günstigeren materiell-rechtlichen Beurteilung führen könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140191.X02

Im RIS seit

20.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten