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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 229;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0120 E 20. April 1982 VwSlg 5679 F/1982 RS 1Stammrechtssatz
In der unentgeltlichen bzw verbilligten Überlassung der Nutzung eines der Kapitalgesellschaft gehördenden Einfamilienhauses und/oder eines der Kapitalgesellschaft gehörenden Pkws liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung und ein Eigenverbrauch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140141.X02Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
16.10.2013