Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Rechtssatz
Nach der für die Lösung der Frage, ob unterschiedliche Aktivitäten eines Abgabepflichtigen einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden oder nicht, in erster Linie maßgeblichen Verkehrsauffassung stellt sich eine Frühstückspension einerseits und die an einem rund 50 Straßenkilometer entfernten Ort ausgeübte längerfristige Vermietung von Ferienwohnungen andererseits nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X07Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018