RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0142

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 179;

Rechtssatz

Aus dem Vervielfältigungsrecht des Künstlers folgt nicht, daß die Herstellung der Vervielfältigung künstlerische Tätigkeit sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140142.X04

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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