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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Die im dritten Satz des § 30 Abs 2 BSVG normierte Vermutung, dass der Eigentümer des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes dessen Betriebsführer sei, ist für die Zeit bis zur Erbringung des Gegenbeweises nicht widerlegbar. Der Gegenbeweis hat somit nur ab dem Ersten des Kalendermonates, in dem er erbracht wurde Wirksamkeit, nicht aber für die Zeit davor (Hinweis E 24.6.1976, 1851/75, VwSlg 9095 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080267.X02Im RIS seit
29.11.2006