RS Vwgh 1989/11/21 88/08/0267

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §45 Abs1;
BSVG §30 Abs2;

Rechtssatz

Die im dritten Satz des § 30 Abs 2 BSVG normierte Vermutung, dass der Eigentümer des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes dessen Betriebsführer sei, ist für die Zeit bis zur Erbringung des Gegenbeweises nicht widerlegbar. Der Gegenbeweis hat somit nur ab dem Ersten des Kalendermonates, in dem er erbracht wurde Wirksamkeit, nicht aber für die Zeit davor (Hinweis E 24.6.1976, 1851/75, VwSlg 9095 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080267.X02

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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