RS Vwgh 1989/11/21 88/08/0287

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1
AlVG 1977 §46

Rechtssatz

Die Behörde muss durch die Angaben im Antragsformular in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Wenn der Leistungswerber - zu Unrecht - angegeben hat, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein, sind damit die Voraussetzungen für die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen gem § 25 Abs 1 erster Satz AlVG gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X04

Im RIS seit

13.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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