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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AlVG 1977 §25 Abs1Rechtssatz
Die Behörde muss durch die Angaben im Antragsformular in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Wenn der Leistungswerber - zu Unrecht - angegeben hat, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein, sind damit die Voraussetzungen für die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen gem § 25 Abs 1 erster Satz AlVG gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X04Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021