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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs2;Beachte
(hier: Änderung eines Nichteinrechnungsbescheides gemäß §§ 18, 19 ZDG von elf auf neun Tage).Rechtssatz
Gegen einen auf § 68 Abs 2 AVG gestützten ausschließlich begünstigenden Bescheid ist die Beschwerde unzulässig.
Schlagworte
Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110154.X01Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010