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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 lita idF 1987/290Rechtssatz
Das monatliche Durchschnittseinkommen eines selbstständig Erwerbstätigen ist auch nach der Nov BGBl 1987/290 durch Zwölftelung des Jahreseinkommens zu ermitteln (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0196, VwSlg 12276 A/1986), allerdings mit der Maßgabe, dass nicht das Einkommen der 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sondern das Jahreseinkommen auf Grund der Feststellungen eines Einkommensteuerprüfungsverfahrens heranzuziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X03Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021