RS Vwgh 1989/11/21 88/08/0287

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977
AlVG 1977 §24
AlVG 1977 §25 Abs1
AVG §56
AVG §66 Abs4
VwGG §63 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Zur Frage, welche Rechtslage für die Beurteilung, ob eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht oder nicht in der gewährten Höhe gebührte, maßgeblich ist, ergibt sich folgendes: Aus § 24 AlVG und § 25 Abs 1 AlVG, insbesondere aus der Verwendung der Mitvergangenheit ("gebührte" in § 25 Abs 1 AlVG) geht hervor, daß sich § 25 Abs 1 AlVG seinem Inhalt nach auf bestimmte in der Vergangenheit liegende Zeiträume des Empfanges von Arbeitslosengeld bezieht, also eine zeitraumbezogene Regelung (iSd E 23.10.1986, 86/08/0140, und E 26.2.1987, 86/08/0115) darstellt. Deshalb ist nicht das im Entscheidungszeitpunkt der Behörde geltende Recht anzuwenden, sondern jenes, das im Zeitpunkt der Leistungsgewährung in Geltung stand.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X02

Im RIS seit

13.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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