Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs2;Rechtssatz
Für die Versagung der Lenkerberechtigung genügt die Feststellung, der Antragsteller sei im Zeitpunkt der Entscheidung nicht verkehrszuverlässig, ohne (wie im Entziehungsverfahren) eine Aussage treffen zu müssen, wie lange dieses Erteilungshindernis vorliegen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110270.X02Im RIS seit
16.07.2007