RS Vwgh 1989/11/21 89/11/0270

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;

Rechtssatz

Für die Versagung der Lenkerberechtigung genügt die Feststellung, der Antragsteller sei im Zeitpunkt der Entscheidung nicht verkehrszuverlässig, ohne (wie im Entziehungsverfahren) eine Aussage treffen zu müssen, wie lange dieses Erteilungshindernis vorliegen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110270.X02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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