RS Vwgh 1989/11/21 89/11/0216

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2 idF 1988/375;

Rechtssatz

Ausführungen zur Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit 2 Jahren: Es liegen 2 Alkoholdelikte ohne Verkehrsunfall vor, keine der zahlreichen Anzeigen hat zu einer Bestrafung, keines der eingeleiteten früheren Entziehungsverfahren hat zu einer Entziehung geführt (hier: die Entscheidungsdauer wurde vom VwGH als überholt angesehen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110216.X01

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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