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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2 idF 1988/375;Rechtssatz
Ausführungen zur Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit 2 Jahren: Es liegen 2 Alkoholdelikte ohne Verkehrsunfall vor, keine der zahlreichen Anzeigen hat zu einer Bestrafung, keines der eingeleiteten früheren Entziehungsverfahren hat zu einer Entziehung geführt (hier: die Entscheidungsdauer wurde vom VwGH als überholt angesehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110216.X01Im RIS seit
16.07.2007