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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KOVG 1957 §48a Abs2;Rechtssatz
Mangels Eintritts einer vorhandenen, zum Kreis der Fortsetzungsberechtigten nach § 48 a Abs 2 erster Satz KOVG gehörenden Person ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren einzustellen, da Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG eine bf Partei voraussetzt, die mit ihrer Beschwerde behauptet, durch den angefochtenen Bescheid in ihren Rechten verletzt zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090122.X02Im RIS seit
11.12.2006