RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0090

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Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §3 Abs1;

Rechtssatz

§ 3 Abs 1 ArbVG ist vom so genannten "Günstigkeitsprinzip" beherrscht, dh., dass Einzelvereinbarungen nur dann gegenüber dem Kollektivvertrag wirksam bleiben oder Wirksamkeit erlangen, wenn sie günstiger als der Kollektivvertrag sind (Hinweis Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht 2, Band II Kollektives Arbeitsrecht (Arbeitsverfassungsrecht), S 101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090090.X02

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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