RS Vwgh 1989/11/23 87/06/0048

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Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 1978 §30 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Aus den Vorschriften über die Schaffung von Pkw-Abstellplätzen erwachsen keine Nachbarrechte (Hinweis auf E vom 15.4.1982, 81/06/0065, VwSlg 10704 A/1982); die Vorschriften hinsichtlich der Beheizungsart des Projektes und vor allem die Möglichkeit der Erlassung eines Bescheides, mit dem die widmungswidrige Benützung des Gebäudes untersagt wird, dienen zweifelsfrei nicht dem Interesse der Nachbarn, sondern zur Wahrung öff Interessen.

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060048.X03

Im RIS seit

13.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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