Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus den Vorschriften über die Schaffung von Pkw-Abstellplätzen erwachsen keine Nachbarrechte (Hinweis auf E vom 15.4.1982, 81/06/0065, VwSlg 10704 A/1982); die Vorschriften hinsichtlich der Beheizungsart des Projektes und vor allem die Möglichkeit der Erlassung eines Bescheides, mit dem die widmungswidrige Benützung des Gebäudes untersagt wird, dienen zweifelsfrei nicht dem Interesse der Nachbarn, sondern zur Wahrung öff Interessen.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060048.X03Im RIS seit
13.03.2006